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Hartz-IV-Sanktionen: Im Zweifel gegen Menschen

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Strafen, strafen, strafen - das scheint das Lieblingsmotto vieler Verwaltungsbeamter in der Bundesagentur für Arbeit und im Bundesarbeitsministerium zu sein. Zumindest wer den am Mittwoch bekannt gewordenen Entwurf der beiden Institutionen zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, bekommt diesen Eindruck. Da werden Regelsatzkürzungen bis weit über 30 Prozent erwogen, bis hin zur Totalsanktion.