Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher Richter nicht am Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in seiner bisherigen Form festhalten würden, war schon im Vorfeld absehbar. Dass sie Paragraf 217 gänzlich kippen, ist ein juristischer Paukenschlag.