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Für den Soli wird es jetzt eng

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Der Soli müsste ab 2020 eigentlich Geschichte sein. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist er nicht mehr haltbar, weil der Zweck des Zuschlags mit dem Ende des Solidarpakts II zum Jahresende 2019 entfällt. Deshalb müsste der Zuschlag sofort weg, nicht erst ab 2021. Darauf zielt eine Musterklage vor einem Nürnberger Gericht - und es gibt nun ein erstes Anzeichen, dass die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen diese Musterklage richtig ernst nimmt.