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Dreist, dreister, Meuthen

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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Diese Volksweisheit, die auch im deutschen Recht Anwendung findet, hätte Jörg Meuthen Hinweis genug sein müssen, dass die Methode, sich vor Gericht einfach doof zu stellen, keinen Erfolg haben konnte. Er, gestandener Professor für Ökonomie und seit 2013 in der AfD aktiv, will nicht gewusst haben, dass es sich um eine Parteispende handelte, als ein befreundeter PR-Unternehmer im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 für ihn im Wert von fast 90.000 Euro gratis Plakate druckte und Werbeanzeigen schaltete. Meuthen war damals übrigens AfD-Landeschef, er hätte also schon seines Amtes wegen die Rechtslage kennen müssen und konkret nachfragen sollen, wer das eigentlich alles finanziert. Das Berliner Verwaltungsgericht urteilte am Donnerstag deshalb folgerichtig: Die von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von 269.400 Euro ist zulässig.