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Geldwäscheprävention: Masse und Klasse

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Folgt man der Darstellung des Bankenverbands, so liegen die Nerven der Verantwortlichen für Geldwäscheprävention in den Kreditinstituten blank. Nicht nur eine verschärfte Bußgeldpraxis, sondern auch ein Urteil zum Umgang mit einer Altkanzlerwitwe - Medienberichten zufolge Maike Kohl-Richter - hat demnach den Druck erhöht. Denn nachdem die Witwe laut gerichtlicher Feststellung erst ein Schließfach aufgesucht hatte und anschließend sage und schreibe 500.000 Euro in bar auf Konten einzahlte, die für eine Überweisung an andere Banken bestimmt waren, hätte die Geldwäschebeauftragte des Kreditinstituts die Transaktion direkt melden müssen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor einem Jahr bestätigte. Die Botschaft schien klar: Nicht private Geldhäuser müssen über den Hintergrund einer Transaktion befinden, sondern die Behörden und Staatsanwaltschaften. Also: Melden, bitte!