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- Subtitle:
Rückkehr zum Strafregime
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Hell
SPD und Grüne hatten sich gefeiert Anfang 2022: Man lasse Hartz IV hinter sich, werde Erwerbslosen auf Augenhöhe begegnen und im Rahmen des "Förderns und Forderns" endlich Ersteres in den Vordergrund stellen.
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Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger werden auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft. Das geht nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) aus der für Freitag anstehenden Weisung des Arbeitsministeriums zum Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hervor.
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Es ist nachvollziehbar, dass die Kürzung des staatlich garantierten Existenzminimums in Gestalt des Arbeitslosengeldes II nicht mit dem Verfassungsgrundsatz der Wahrung der Menschenwürde vereinbar ist, wenn sie über ein gewisses Maß hinausgeht. Vorübergehende Kürzungen der Regelleistung, die über 30 Prozent hinausgehen, stellen aus Sicht des Verfassungsgerichts eine außergewöhnliche Belastung der Betroffenen dar, sind deshalb unverhältnismäßig und ab sofort verfassungswidrig.